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Die Änderungen
in der europäischen Chemikaliengesetzgebung hat auch
Folgen für die Schweiz
Schweizerische
Unternehmen, die Chemikalien verarbeiten oder
verwenden, unterliegen in erster Linie der
Schweizerischen Chemikaliengesetzgebung. Obwohl
das Chemikaliengesetz von 2005 seine Gültigkeit
behält, gibt es auf Verordnungsstufe Anpassungen an
das europäische Recht.
Für
Firmen, die Chemikalien Produzieren oder mit
Chemikalien handeln bedeutet dies:
Pflicht
zur Selbstkontrolle:
Die Hersteller müssen ihre Stoffe und Zubereitungen
in Eigenverantwortung selbst einstufen, korrekt
kennzeichnen und verpacken und den Verordnungen
entsprechende Sicherheitsdatenblätter (SDB)
abgeben. Hersteller, die nicht nur für den
schweizerischen Binnenmarkt produzieren, sondern in
den Europäischen Wirtschaftsraum EWR exportieren,
müssen zwingend auch den europäischen und ab 2015
den global gültigen Gesetzen entsprechen.
Die REACH-Verordnung
fordert von den Herstellern technisch und
administrativ aufwendige Massnahmen, deren
Nichtbeachtung sehr kostspielig werden
kann.
Zeitlich sieht es
folgendermassen aus:
|
Frist |
Chemikalie |
ChemV |
CLPV
(Verordnung EG) |
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Seit 1.12.
2010 |
Stoffe |
verpflichtend |
fakultativ |
|
Zubereitungen |
|
ab 1.12.
2012 |
Stoffe |
verpflichtend für SDB |
verpflichtend |
|
Zubereitungen |
verpflichtend |
fakultativ |
|
ab 1.6.
2015
|
Stoffe |
aufgehoben |
verpflichtend |
|
Zubereitungen |
Für Firmen, die
Chemikalien verwenden
bedeutet dies:
Die
verwendeten Produkte werden neu eingestuft und
Etikettiert. Die Mitarbeiter müssen damit umgehen
lernen. Zum Teil wird die Einstufung auch strenger,
was andere Arbeitsschutzmassnahmen bedeuten kann.
Zu
Ihrer Unterstützung bieten wir folgende
Dienstleistungen
-
Hilfe bei der
Herstellung der Sicherheitsdatenblätter SDB
-
Orientierungshilfen im Gesetzesdschungel
-
Orientierungshilfen bei der
Chemikaliensicherheit
-
Beratungen bei
der Substituierung gefährlicher Stoffe durch
weniger gefährliche Stoffe
-
Schulungen der
Mitarbeiter im Umgang mit Chemikalien
-
Beistand als
Chemikalien-Ansprechperson
REACH
steht für Registrierung Evaluierung
Autorisierung CHemischer Stoffe.
CLP
steht für Classification Labeling
Packaging (seit Dezember 2010 verbindlich für
Stoffe, ab 1.6.2015 für Gemische)
GHS
steht für Global Harmonisiertes
System zur Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien.
ECHA
ist die European Chemicals
Agency mit Sitz in Helsinki, bei der alle
Fäden betreffend die Europäischen Chemikaliengesetze
zusammenlaufen. ECHA ist die zentrale Schaltstelle
von REACH innerhalb der Europäischen Union.
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