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Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz GmbH
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Informationen zu REACH / GHS / CLP

 

Die Änderungen in der europäischen Chemikaliengesetzgebung hat auch Folgen für die Schweiz

 Schweizerische Unternehmen, die Chemikalien verarbeiten oder verwenden, unterliegen in erster Linie der Schweizerischen Chemikaliengesetzgebung. Obwohl das Chemikaliengesetz von 2005 seine Gültigkeit behält, gibt es auf Verordnungsstufe Anpassungen an das europäische Recht.

 Für Firmen, die Chemikalien Produzieren oder mit Chemikalien handeln bedeutet dies:

 Pflicht zur Selbstkontrolle: Die Hersteller müssen ihre Stoffe und Zubereitungen in Eigenverantwortung selbst einstufen, korrekt kennzeichnen und verpacken und den Verordnungen entsprechende Sicherheitsdatenblätter (SDB) abgeben.  Hersteller, die nicht nur für den schweizerischen Binnenmarkt produzieren, sondern in den Europäischen Wirtschaftsraum EWR exportieren, müssen zwingend auch den europäischen und ab 2015 den global gültigen Gesetzen entsprechen.

Die REACH-Verordnung fordert von den Herstellern technisch und administrativ aufwendige Massnahmen, deren Nichtbeachtung sehr kostspielig werden kann.

 

Zeitlich sieht es folgendermassen aus:

 

Frist

Chemikalie

ChemV

CLPV (Verordnung EG)

Seit 1.12. 2010

Stoffe

verpflichtend

fakultativ

Zubereitungen

ab 1.12. 2012

Stoffe

verpflichtend für SDB

verpflichtend

Zubereitungen

verpflichtend

fakultativ

ab 1.6. 2015

 

Stoffe

aufgehoben

verpflichtend

Zubereitungen

 

Für Firmen, die Chemikalien verwenden bedeutet dies:

Die verwendeten Produkte werden neu eingestuft und Etikettiert. Die Mitarbeiter müssen damit umgehen lernen. Zum Teil wird die Einstufung auch strenger, was andere Arbeitsschutzmassnahmen bedeuten kann.

 

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir folgende Dienstleistungen

 

  • Hilfe bei der Herstellung der Sicherheitsdatenblätter SDB

  • Orientierungshilfen im Gesetzesdschungel

  • Orientierungshilfen bei der Chemikaliensicherheit

  • Beratungen bei der Substituierung gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche Stoffe

  • Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Chemikalien

  • Beistand als Chemikalien-Ansprechperson

 

REACH steht für Registrierung Evaluierung Autorisierung CHemischer Stoffe.

CLP steht für  Classification Labeling Packaging (seit Dezember 2010 verbindlich für Stoffe, ab 1.6.2015 für Gemische)

GHS steht für Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien.

ECHA ist die European Chemicals Agency mit Sitz in Helsinki, bei der alle Fäden betreffend die Europäischen Chemikaliengesetze zusammenlaufen. ECHA ist die zentrale Schaltstelle von REACH innerhalb der Europäischen Union.