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Erläuterungen und
Links zu Fachbegriffen
ASA
steht für Arbeitsärzte sowie andere Spezialisten der Arbeitssicherheit.
Diese sind durch ihre eidgenössisch anerkannte Spezialausbildung befähigt
und befugt, in Unternehmen, die als solche mit besonderen Gefahren
eingestuft werden, Risikoanalysen durchzuführen und sie hinsichtlich
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu beraten.
Arbeitsmediziner
betreuen als Mitarbeitende von Unternehmen oder als unabhängige Berater
Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Sinne eines umfassenden
Gesundheitsmanagements. Sie sind verantwortlich für die Verhütung und die
Früherkennung von berufsbezogenen Beschwerden und Erkrankungen sowie für
Massnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Arbeitsmedizinerin,
der Arbeitsmediziner kennt Gefahren und Belastungen
- auch psychomentale -
im Betrieb und bietet eine entsprechende Personalbetreuung
an. Voraussetzung ist das ETH-Masterstudium "Arbeit und Gesundheit" oder
eine entsprechende Ausbildung im Ausland mit Berechtigung zum FMH
Arbeitsmedizin.
Arbeitshygieniker erkennen als Risikomanager die möglichen
physikalischen, chemischen, biologischen und psychologischen Gefährdungen
für Arbeitnehmer und Umwelt.
Mittels Beobachtungen, Befragungen, Messungen und Risikoanalysen kann er/sie
die Gefährdungen im Betrieb beurteilen.
Sie beraten die Geschäftsleitung im Hinblick auf ergonomische und sichere
Gestaltung von Arbeitsplätzen und Produktionsanlagen, Schutzmassnahmen und
Fragen der Arbeitsorganisation.
Zudem führen sie Kader- und Mitarbeiterschulungen durch.
Voraussetzung ist das
ETH-Masterstudium "Arbeit und Gesundheit".
Sicherheitsingenieure
sind befähigt, Risikoanalysen im Bereich der Arbeitssicherheit
durchzuführen. Berufliche Voraussetzung ist ein Ingenieurstudium und ein
Kurs bei der SUVA.
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